Luftverkehrsrechtliche Anerkennung

Jedes BNK System muss individuell abgenommen werden. Die jeweilige Anerkennung in Verbindung mit dem Wirkraum gilt somit ausschließlich für den entsprechenden Windpark. Hierfür wird zum einen eine Dokumentation benötigt. Zum anderen muss der Windpark unter Aufsicht der Deutschen Flugsicherung (DFS) anhand eines vorgegebenen Musters in mehreren Flughöhen und Eintrittswinkeln abgeflogen werden.

Bei Änderungen, zum Beispiel einem Zubau oder dem Repowering von Windenergieanlagen, muss lediglich diese Änderung neu anerkannt werden – der gesamte Wirkraum muss jedoch erneut durch die DFS begutachtet werden.

Sämtliche Kommunikation mit den Behörden wird von uns übernommen bzw. begleitet.

Unterstützung bei der Anlagenertüchtigung

Sofern die Kompatibilität des vorhandenen Flugfeuers der auszurüstenden Windenergieanlage nicht gegeben oder kein LWL zur Ansteuerung des Flugfeuers vorhanden ist, kann Parasol bei den entsprechenden Ertüchtigungsmaßnahmen unterstützen. Parasol bietet diesbezüglich einen zusätzlichen Support, um den benötigten Maßnahmenkatalog mit den richtigen Ansprechpartnern bzw. die entsprechende technische Hilfe direkt zu ermitteln.